
06.06.2025
Jahreserklärung zur Kurtaxe 2025 für 2024
Beherbergungsbetriebe in Italien müssen bis spätestens 30. Juni 2025 die Jahreserklärung zur Kurtaxe (Imposta di soggiorno) für das Jahr 2024 elektronisch über die Plattform der Agentur der Einnahmen einreichen. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn die Steuer bereits vollständig eingezogen ist und an die Gemeinde abgeführt wurde.
Laut aktuellen Vorgaben kann die Nichtabgabe der Erklärung selbst bei bezahlter Steuer zu einer Geldstrafe von 25% der erklärten Steuer führen. Bei fehlerhaften oder verspäteten Abgaben drohen Strafen zwischen 100% und 200% der geschuldeten Steuer. Wird die Steuer selbst nicht oder zu spät gezahlt, fällt zusätzlich eine Strafe von 30% des Betrags an.
Verantwortlich für Einzug, Abfuhr und Erklärung ist der Betreiber der Unterkunft – unabhängig davon, ob der Gast gezahlt hat. Zudem erfolgt die Erklärung erfolgt ausschließlich digital, daher wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem Portal vertraut zu machen. Manche Gemeinden verlangen darüber hinaus weitere periodische Meldungen – somit empfehlen wir, dass Sie sich zusätzlich bei Ihrer zuständigen Gemeinde informieren.