Baldessarelli & Partner

18.01.2023

Glossar - Teil 2: F - L

Finanzierung

Mit einer Finanzierung sind alle Prozesse gemeint, die eine Beschaffung, Bereitstellung und Rückerstattung finanzieller Mitteln beinhalten. Das kann die Beschaffung von Kapital im wirtschaftlichen Bereich sein, ein zweckgebundener Kredit, wenn es beispielsweise um die Neuanschaffung eines Fahrzeugs oder einer Immobilie geht, oder eine Reihe von Zahlungen aus der Perspektive des Finanzwesens.

In Unternehmen umfasst die Finanzierung in der Regel die Aufrechterhaltung des Geschäfts durch Eigen- und Fremdkapital und die Steuerung des gesamten Zahlungsmittelbereichs. Das Ziel der Finanzierung ist, Investitionen zu tätigen, Anschaffungen zu ermöglichen und eine Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden. In Verbindung mit der Finanzierung steht die Fristigkeit, die die Dauer einer Finanzierung bestimmt. So gibt es kurzfristige, mittelfristige und langfristige Finanzierungen mit verschiedenen Laufzeiten bei einem Kredit. Eine langfristige Finanzierung ist dann der Fall, wenn der Zeitraum mehr als fünf Jahren beträgt.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist innerhalb der Buchhaltung eine ertragsabhängige Gemeindesteuer, die auch als Real- oder Objektsteuer bezeichnet wird. Sie ist im Gewerbesteuergesetz geregelt, bezieht sich immer nur auf das Steuerobjekt und wird von Gemeinden in Hinblick auf die objektive Ertragskraft eines Unternehmens erhoben. Dabei können Gemeinden den Hebesatz selbst bestimmen, so dass es von Region zu Region Unterschiede in der Höhe gibt. Daher gehört die Gewerbesteuer zu den umstrittenen Steuern, da nicht nur die Hebesätze variieren, sondern auch der Ausschluss verschiedener wertschöpfender Sektoren einen Kritikpunkt bildet.

Grundsätzlich ist die Höhe der Gewerbesteuer immer abhängig vom Gewinn des Unternehmens pro Wirtschaftsjahr. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag, der nicht versteuert werden muss, während Freiberufliche von der Gewerbesteuer vollständig ausgenommen sind. Im Durchschnitt beträgt die Gewerbesteuer etwa 15 Prozent des Gewinns. Gewerbetreibende machen die Steuer in der Einkommenssteuererklärung geltend und zahlen dafür weniger Einkommensteuer.

Haftungsgrenze

Mit der Haftung ist die Leistungspflicht eines Schuldners gegenüber eines Gläubigers gemeint oder das Einstehen einer Person für die Schuld eines anderen. Entsprechend bedeutet Haftung eine Leistungspflicht, die bei verschiedenen Unternehmensformen unterschiedlich erfolgt. Eine Haftungsgrenze mindert den Haftungsumfang oder schränkt den Sorgfaltsmaßstab ein. Letzterer betrifft die Tatbestandseite, eine Begrenzung des Haftungsumfangs besteht auf Rechtsfolgeseite. Statt für einen gesamten Schaden zu haften, beinhaltet die Haftungsgrenze Ausnahmen oder Minderungen in bestimmten Situationen.

Auch bei der Nutzung einer Kreditkarte besteht Haftungspflicht, wobei in diesem Zusammenhang die Haftungsgrenze ins Spiel kommt. Sie wird immer dann gültig, wenn eine Kreditkarte verloren geht, gestohlen und gesperrt wird. Die Haftungsgrenze bezeichnet den Betrag, den der Kreditkarteninhaber bei missbräuchlicher Nutzung der Karte oder bis zum Zeitpunkt der Sperrung aus eigener Tasche zahlen muss. In der Regel liegt sie bei 50 Euro, während nach der Sperrung die Bank für alle weiteren Schäden haftet. Daher ist das Haftungsrisiko bei der Kreditkarte geringer als bei EC-Karten.

Insolvenz

Die Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens, wenn dieses nicht mehr in der Lage ist, Zahlungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigen zu begleichen. Neben der aktuellen Zahlungsunfähigkeit sind weitere Gründe eine drohende Zahlungsfähigkeit, die darauf verweist, dass Schulden voraussichtlich nicht beglichen werden können, und die Überschuldung, wenn das Vermögen des Unternehmens geringer als seine Schulden ist, bezogen auf tatsächliche Werte.

Liegt einer dieser drei Gründe vor, muss das Unternehmen Insolvenz anmelden. Wird die Insolvenzerklärung nicht rechtzeitig oder gar nicht gestellt, ist von einer Insolvenzverschleppung die Rede, für die es bis zu drei Jahre Gefängnisstrafe gibt. In Folge einer Insolvenz wird ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet, das die Richtlinien für die Bestimmung der Insolvenzmasse festlegt und die Ansprüche der Gläubiger regelt.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist Teil der Buchhaltung und Rechnungslegung und wird am Ende eines Geschäftsjahres erstellt. Er setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen, entspricht den Grundsätzen der Buchführung und benötigt eine übersichtliche und klare Aufstellung, um ein getreues Bild der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage eines Unternehmens zu geben. Darüber hinaus zeigt der Jahresabschluss, woher die finanziellen Mittel kommen und wie hoch ein Unternehmen verschuldet ist.

Fehlen Angaben im Jahresabschluss oder weist dieser gravierende Mängel auf, gilt die Buchführung als nicht ordnungsgemäß. Verpflichtet zum Jahresabschluss mit doppelter Buchführung sind Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. Eine Befreiung ist für Einzelkaufleute, Freiberufler und Kleingewerbetreibende möglich. Diese müssen lediglich eine einfache Buchführung als Einnahme-Überschuss-Rechnung machen.


Das Wirtschaftsbüro Baldessarelli & Partner steht Ihnen zum Beispiel bei der Buchhaltung und beim Jahresabschluss immer gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach und bei einem Termin werden wir zusammen die beste Lösung finden.
Kleinunternehmen

Als Kleinunternehmen gelten alle Unternehmen, die einen Jahresumsatz unter 22.000 Euro im Vorjahr haben und im aktuellen Kalenderjahr einen Umsatz erwarten, der nicht über 50.000 Euro liegt. Damit ist die Kleinunternehmensregelung eine Sonderregelung für Gründer und Kleinstunternehmer, die keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, wodurch ein großer Anteil der Verwaltungsarbeit wegfällt.

Das bedeutet, Kleinunternehmer stellen ihre Rechnungen ohne Mehrwertsteuer und können damit niedrigere Preise als die Konkurrenz bieten. Nachteilig bleibt, dass zu Beginn der Selbstständigkeit zumeist größere Investitionen und Anschaffungen anstehen und Kleinunternehmer die gezahlte Mehrwertsteuer nicht beim Finanzamt geltend machen können, die andere Unternehmensformen zurückerstattet bekommen.

Liquidation

Wenn ein Unternehmen das Kapital in flüssige (liquide) Mittel umwandelt, ist von einer Liquidation die Rede. Dabei kann es sich sowohl um Bargeld als auch andere Vermögensgegenstände handeln, die in Bargeld umgetauscht werden. Mit dem Abwicklungsprozess beginnt ein gesetzlich vorgeschriebenes Sperrjahr, das dem Schutz der Gläubiger dient und ein verschärftes Ausschüttungsverbot beinhaltet. Üblich ist es, dass nur Forderungen von Drittgläubigen beglichen werden dürfen.

Die Liquidierung ist beispielsweise Teil einer Unternehmensauflösung. Bei der Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister erfolgen immer drei Schritte, die Auflösung, die Liquidation und die Löschung. Gegenüber der Insolvenz ist die Liquidation ein freiwilliger Prozess, der im Unternehmen selbstständig eingeleitet wird. Gläubiger, denen das Unternehmen noch Geld schuldig ist, haben ein Jahr Zeit, ihre Ansprüche zu stellen und geltend zu machen.

Lohnsteuer

Für alle Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer die wichtigste Steuer und wird auf alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit erhoben. Sie wird vom Arbeitgeber jeden Monat direkt vom Bruttolohn abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung, die die Lohnsteuerbeträge eines Kalenderjahres auflistet. Abhängig ist die Höhe der Lohnsteuer vom Verdienst und von der jeweiligen Steuerklasse der Arbeitnehmer. Damit ist die Lohnsteuer eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer und wird bei der Einkommenssteuererklärung mit der tatsächlichen Steuerschuld verrechnet. Zuviel gezahlte Beträge erstattet das Finanzamt den Steuerzahlern zurück.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung gehört zur Betriebsbuchhaltung und beinhaltet die Erfassung, Abrechnung und Buchung von Arbeitsentgelten. Sie umfasst die gesamte Abwicklung von Löhnen und Gehältern innerhalb eines Unternehmens, ebenso gesetzliche und freiwillige Abzüge und Prämien. Als Pflicht ist die Lohnbuchhaltung an die Pflicht zur Lohnsteuerzahlung geknüpft. Ihr Zweck ist es, den Gehaltsanspruch der Mitarbeiter in einem bestimmten Zeitraum sowohl in Brutto als auch in Netto zu erfassen und den damit verbundenen Sozialaufwand für die Weiterverrechnung in der Betriebsbuchhaltung aufzubereiten.

Für die Erstellung sind u. a. Prämienlöhne, Stundenzettel, Arbeitsverträge oder Lohnstückzahlen notwendig, auf deren Basis die erfassten Lohnzeiten mit den geltenden Lohnsätzen und erbrachten Leistungen bewertet und berechnet werden. Für die Lohnbuchhaltung ist ein Lohnkonto für jeden einzelnen Mitarbeiter verpflichtend, das Lohnlisten, Stammdaten und Steuermerkmale enthält.

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