Baldessarelli & Partner

07.12.2022

Glossar - Teil 1: A - E

Alleinerbe

Unter einem Alleinerben wird ein Erblasser verstanden, der als alleinige Rechtsnachfolger völlig frei über den Nachlass verfügen kann, ohne bestimmte Vorgaben beachten zu müssen. Nach dem Ableben des Erblassers ist er alleiniger Eigentümer über dessen sämtliche Vermögenswerte. Der Begriff unterscheidet sich von einem Haupterben oder von Miterben. Der Haupterbe erbt nicht den gesamten Nachlass, sondern nur den größten Teil des Vermögens, während Miterben dann der Fall sind, wenn es mehrere Erben gibt.

Zwar muss ein Alleinerbe sich nicht mit der Verwaltung und Verteilung des Vermögens auseinandersetzen, dennoch ist er noch nicht notwendig in seinen Rechten unbeschränkt und kann z. B. auch nur das Verwaltungs- und Verfügungsrecht haben oder Vorerbe sein. Üblich ist, dass Alleinerben keinen Pflichtteil geltend machen können, da sie das gesamte Erbe erhalten. Ausnahmen betreffen Situationen, wenn das Erbe im Wert unter dem des Pflichtteils liegt. Wenn ein Alleinerbe es wünscht, kann ihm per Antrag ein Alleinerbschein ausgestellt werden.

Aufbewahrungspflicht

Zu den Rechtspflichten gehört die Aufbewahrungspflicht, die beinhaltet, bestimmte Geschäftsunterlagen abgeschlossener Geschäftsvorgänge innerhalb einer bestimmten Frist aufbewahren zu müssen. In der Regel umfasst das einen Zeitraum zwischen 6 bis 10 Jahren. Die Aufbewahrungspflicht dient dazu, die Dokumente zu sichern und bei Bedarf eine Nachprüfbarkeit möglich zu machen, um Rechenschaft über finanzielle Transaktionen oder Geschäfte bei externen Stellen abzulegen.

Üblicherweise unterliegt die Aufbewahrungspflicht dem Prinzip der Archivierung für steuerrelevante Bücher, darunter Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, Inventare, Handelsbücher, Lagerberichte und ähnliche Papiere. Einige müssen als Originale aufbewahrt werden, bei anderen genügen Kopien oder die Speicherung auf einem Datenträger. Verletzungen der Aufbewahrungspflicht ziehen Rechtsfolgen nach sich, da sie als Verstoß gegen die Buchführungspflicht betrachtet werden.

Berechtigtes Interesse

Das berechtigte Interesse betrifft das wirtschaftliche, wissenschaftliche oder ideelle Interesse einer Person oder einer Institution und beinhaltet den Anspruch auf eine Auskunft oder eine Leistung. Berechtigtes Interesse kann jemand anführen, wenn zur Durchführung eines Geschäftsfalls bestimmte amtliche Meldedaten oder sensible Daten benötigt werden, die von der Behörde angefordert werden müssen.

Der Auskunftssuchende muss bei der Behörde sein berechtigtes Interesse nachweisen. Das ist z. B. bei Beendigungen einer Geschäftsbeziehung im Sterbefall, bei einer Bonitätsprüfung oder Kreditwürdigkeitsprüfung, bei Versicherungsverträgen oder offenen Forderungen üblich. Als Nachweis für berechtigtes Interesse gelten Unterlagen wie Rechnungen, Kontoauszüge, Mahnungen, Verträge, Anträge oder eine Schilderung des Sachverhalts. Das berechtigte Interesse bildet einen Unterschied zum rechtlichen Interesse. Bei letzterem sind die gewünschten Auskünfte bei einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung üblich.

Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung wird auch Außenprüfung genannt und beinhaltet die Überprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte durch das Finanzamt. Dabei soll herausgefunden werden, ob eine Buchhaltung korrekt umgesetzt wurde. Im Rahmen der Betriebsprüfung findet eine Ermittlung, Prüfung und Beurteilung des Steuerpflichtigen statt. Das kann Privatpersonen ebenso betreffen wie Unternehmen.

Der Umfang der Prüfung variiert und bezieht sich u. a. auf Besteuerungszeiträume, Steuerarten, Sachverhalte oder Teilbereiche wie die Umsatzsteuer Sonderprüfung oder die Lohnprüfung. Die Betriebsprüfung findet immer in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen statt, während sich der Prüfer ausweisen und das Ergebnis in einem Prüfungsbericht festhalten muss.

Compliance

Im rechtlichen Bereich beschreibt der Begriff „Compliance“ die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien in einem Unternehmen. Übersetzt bedeutet das Wort „Rechtstreue“ oder „Regelkonformität“. Darunter fällt auch die Pflicht eines Vorstandes, sich um die Einhaltung bestimmter bindender Abmachungen zu kümmern. Enthalten sind sowohl rechtlich bindende Vorschriften als auch Regeln, die ein Unternehmen und eine Organisation freiwillig umsetzt.

Darum wird Compliance auch als Gesamtheit aller betrieblichen Maßnahmen definiert, um ein regelkonformes Verhalten im Unternehmen sicherzustellen und Risiken abzuwenden. Möglich ist das durch ein umfassendes Compliance-Management, darunter durch eine Status- und Risikoanalyse, durch Implementierung im Unternehmen und Mechanismen zum Schutz einer Einhaltung der Regeln. Verhindert werden so z. B. Wirtschaftskriminalität, Steuerhinterziehung oder Geldwäsche.

Dauer der Speicherung

Die Dauer der Speicherung bezieht sich auf den Datenschutz. Unternehmen haben die Erlaubnis, bestimmte Daten länger aufzubewahren und so lange zu speichern, bis die Erfüllung der Bedingungen erfolgt ist, zu deren Zweck die Daten benötigt wurden. Die Dauer der Speicherung unterliegt dabei gesetzlichen Vorschriften. So ist unter bestimmten Umständen neben der gesetzlich zulässigen Speicherdauer auch die Beantragung zur Löschung der Daten möglich.

Unter die Datenspeicherung fallen alle personenbezogenen Daten zum Zweck der Weitererarbeitung und zur Aufbewahrung für eine spätere Verfügbarkeit. Seit die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gültig ist, gelten verschärfte Löschpflichten. So müssen Daten gelöscht werden, wen die betroffene Person die gegebene Einwilligung zur Verarbeitung der Daten widerruft. Eine Nichtumsetzung kann Bußgelder und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

Erbe

Beim Tod eines Menschen hinterlässt dieser üblicherweise bestimmte Vermögenswerte. Diese werden als Nachlass oder Erbe bezeichnet und beziehen sich z. B. auf Bargeld, Sparguthaben, Aktien oder Immobilien, die als aktive Vermögenswerte gelten. Der Nachlass kann aber auch Schulden als Bestandteil aufweisen, die zum Erbe gehören.

Mit dem Wort „Erbe“ wird gleichzeitig auch derjenige bezeichnet, der im Erbfall das Vermögen des Erblassers als Ganzes oder in Teilen mit anderen gemeinsam erhält. Nach dem Erbrecht ist für den Erben, sobald der Erblasser verstirbt, keine ausdrückliche Annahme der Erbschaft erforderlich. Dabei gilt, dass das Aufsetzen eines Testaments nicht uneingeschränkt eine Verteilung der Vermögenswerte an Erben gestattet, da den engsten Verwandten des Erblassers immer ein sogenannter Pflichtteil des Erbes zufällt.

Erbfolge

Die Erbfolge ist dann relevant, wenn ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen hat. In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge, die vorschreibt, dass zunächst die engsten Verwandten, darunter die Kinder, Enkelkinder und Ehepartner des Verstorbenen die Vermögenswerte erben. Ehepartnern steht in der Regel die Hälfte des Nachlasses zur Verfügung.

Sind weder Kinder noch Ehepartner vorhanden, fällt das Erbe den Eltern, Geschwistern und schließlich den Onkeln und Tanten und Cousins und Cousinen zu, die dagegen nichts erben, wenn Kinder vorhanden sind. Die Familie des Ehepartners des Angeheirateten erbt nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge ebenfalls nichts. Wer den Nachlass an bestimmte Menschen vererben möchte, sollte daher ein Testament machen, um Streitigkeiten der Erben zu vermeiden.

Erbrecht

Im Erbrecht sind alle Regeln beinhaltet, die bestimmen, wer das Vermögen des Erblassers erhält und wie das Ganze vor sich geht. Den Nachlass kann der Erblasser selbst festlegen, indem er ein Testament aufsetzt oder einen Erbvertrag abschließt. Auch kann er bestimmte Personen enterben. Das Erbrecht unterliegt dabei den Bedingungen der gesetzlichen Erbfolge. Der Pflichtteil eines Erbes für Kinder beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um sich genauer über das Erbrecht zu informieren, ist häufig die Hilfe eines Anwalts sinnvoll, der Erben bei der Regelung des Nachlasses unterstützt oder Konflikte und Streitigkeiten der Beteiligten schlichtet.

Erbschaftssteuer

Wer etwas erbt, ist notgedrungen auch mit der Erbschaftssteuer konfrontiert. Diese fällt immer an, wenn das Vermögen eines Erblassers an eine andere Person übergeht. Die Erbschaftssteuer ist häufig um die Schenkungssteuer ergänzt. Ihre Höhe bestimmt sich nach der Höhe des Vermögens und der Steuerklasse. Kinder und Erben werden nach der Steuerklasse I besteuert, die 7 bis 30 Prozent ausmacht, während Geschwister, Eltern und andere Verwandte in die Steuerklasse II fallen, die 15 bis 43 Prozent des Gesamtwerts umfasst. Personen, die mit dem Erblasser nicht verwandt sind, sind in der Steuerklasse III und zahlen eine Erbschaftssteuer von mindestens 30 Prozent.

Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung steht in Zusammenhang mit dem Datenschutz und ist seit 2018 gültig. Sie gilt für die gesamte Europäische Union und innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Ihre Aufgabe ist es, einheitliche Regeln festzusetzen, wie Unternehmen die privaten Daten von Einzelpersonen erfassen, speichern und handhaben.

Eine Regelung besagt, dass alle Informationen nur noch mit der Zustimmung der betroffenen Person gesammelt werden dürfen, wobei diese auch jederzeit widerrufen werden können. Ist das der Fall, müssen Unternehmen die Daten löschen. Eingeführt wurde das DSGVO für den Online-Dienst, den Unternehmen anbieten, bei dem Daten der Website-Besucher oder registrierten Nutzer verarbeitet werden. So haben Personen, die ihre Daten weitergeben, mehr Kontrollrechte oder können leichter nachvollziehen, was mit ihren Daten geschieht.

Bei jeglicher Wirtschaftsfrage oder bei Unterstützung im Bereich Wirtschaftsprüfung und -beratung steht Ihnen Baldessarelli & Partner, als professionelle und erfahrene Wirtschaftskanzlei zur Seite.

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