Baldessarelli & Partner

26.07.2021

ACE - Erweiterung der „innovativen” Eigenkapitalförderung

Für das Jahr 2021 wird die Eigenkapitalförderung ACE erhöht, indem der figurative Zinssatz von 15 % (statt der derzeitigen 1,3 %) für Kapitalerhöhungen wie Einlagen und Bareinzahlungen oder die Zuweisung von Gewinnen zu den Rücklagen verwendet wird. Es besteht auch die Möglichkeit, die Begünstigung in Form einer Steuergutschrift zu beantragen, die ab dem Zeitpunkt der Auszahlung bzw. des Beschlusses des in die Rücklagen eingestellten Gewinns genutzt werden kann. Diese zweite Methode wird jedoch nicht empfohlen, da im Jahr 2021 das Risiko bestehen könnte, dass der Betrag aufgrund von Kapitalminderungen (z. B. Verluste) reduziert wird, was die Rückgabe eines Teils der bereits verrechneten Steuergutschrift mit wahrscheinlicher Anwendung von Strafen und Zinsen zur Folge hätte.

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