Baldessarelli & Partner

27.07.2021

Verlängerung des Steuerguthabens für Hotelrenovierungen

Die Verlängerung des Steuerguthabens für die Renovierung von Hotels gemäß Art. 10 des Gesetzesdekrets 83/2014 in Höhe von 65 % bis 2022 wird vorgesehen. Bei Einreichung eines Sonderantrags, wird dem Hotelunternehmen eine Steuergutschrift für Ausgaben gewährt, die für die Renovierung von Hotelanlagen anfallen. Begünstigte sind: Hotelbetriebe, Agrotourismen, Kurorte und Beherbergungsbetriebe im Freien (z.B. Campingplätze). Das Guthaben wird in Bezug auf Ausgaben wie Gebäuderenovierung, Beseitigung architektonischer Barrieren, Steigerung der Energieeffizienz und andere Maßnahmen (z.B. Kauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen) bis zu einem Höchstbetrag von 200.000,00 € (und somit für einen maximalen Ausgabenbetrag von 307.693,30 €) anerkannt.
Die Durchführungsbestimmungen für die Anerkennung dieses Steuerguthabens werden erst veröffentlicht.

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