Baldessarelli & Partner

22.07.2021

Befreiung der Zahlung von Sozialbeiträgen für Freiberufler/Selbstständige

Selbständige, die im Sozialversicherungssystem INPS eingeschrieben sind, und Freiberufler, die bei den obligatorischen Sozialversicherungs- und Unterstützungseinrichtungen gemäß Gesetzesdekret Nr. 509/94 (CNPADC, Inarcassa, CIPAG, ENPAM, usw.) und Nr. 103/96 (Interprofessionelle Pensionsfonds, usw.) eingeschrieben sind, mit einem Einkommen von weniger als 50.000 € im Jahr 2019 und einem Umsatzrückgang von mindestens 33 % im Jahr 2020 im Vergleich zum Umsatz 2019, haben die Möglichkeit, sich teilweise von der Zahlung der fälligen Sozialversicherungsbeiträge befreien zu lassen.

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